# Betäubungsmittelgesetz

§? Abs. ? = Ordnungswidrigkeit
§? Abs. ? = Straftat

# §1 BtMG Besitz und Handel

§1 BtMG Straftat Strafe Hafteinheiten Bußgeld
§1 Abs. 1 BtMG Unverarbeitete Rauschmittel (bis 1kg) Abnahme illegaler Substanzen 5 10.000€
§1 Abs. 1 BtMG Unverarbeitete Rauschmittel (1kg bis 5kg) Abnahme illegaler Substanzen 10 25.000€
§1 Abs. 1 BtMG Unverarbeitete Rauschmittel (mehr als 5kg) Abnahme illegaler Substanzen 20 35.000€
§1 Abs. 1 BtMG Verarbeitete Rauschmittel (bis 10 Stk.) Abnahme illegaler Substanzen 10 10.000€
§1 Abs. 1 BtMG Verarbeitete Rauschmittel (10 Stk. bis 20 Stk.) Abnahme illegaler Substanzen 20 20.000€
§1 Abs. 1 BtMG Verarbeitete Rauschmittel (mehr als 20 Stk.) Abnahme illegaler Substanzen 30 40.000€
§1 Abs. 2 BtMG Produktion von Drogen Konfiszierung/Beseitigung der der Utensilien zur Drogenherstellung 10 20.000€
§1 Abs. 2 BtMG Drogenhandel Abnahme illegaler Substanzen 20 30.000€
§3 Abs. 1 BtMG Illegaler Besitz Rezeptpflichtiger Medikamente (bis 5 Stk.) Abnahme illegaler Substanzen 0 10.000€
§3 Abs. 1 BtMG Illegaler Besitz Rezeptpflichtiger Medikamente (ab 6 Stk.) Abnahme illegaler Substanzen 10 25.000€
§3 Abs. 1 BtMG Illegaler Handel Rezeptpflichtiger Medikamente Abnahme illegaler Substanzen 15 30.000€